Wie zu Haus, bei Carmen und Klaus

Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB


  1. Der Gastazufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer/Wohnung bestellt und zugesagt oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt wurde.
  2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
  3. Der Vermieter ist verpflichtet bei Nichtbereitstellung des Zimmers/Wohnung dem Gast Schadenersatz zu leisten.
  4. Der Gast ist verpflichtet bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen dem vereinbahrten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen von 20% des ursprünglichen Übernachtungspreises.
  5. a) Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer/Wohnung nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, umAusfälle zu vermeiden. 5. b) Bis zur anderweitigen Vergebung des Zimmers/Wohnung hat der Gast für die Dauer des Vertrages nach Ziff.4 errechneten Betrag zu bezahlen.
  6. An und Abreisetag gelten als ein Tag.
  7. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort

Die Hausordnung

  1. Der Gast ist verpflichtet sich an die Hausordnung zu halten. Diese liegt in den angemieteten Räumlichkeiten aus. Sowie der Umgang mit dem Zugang zum Wlan.

Zahlungsweise

  1. Der Mieter hat innerhalb von 14 Tagen ab Abschluss des Mietvertrages eine Anzahlung in Höhe von 20% der Gesamtnettomiete zu zahlen. Der Restbetrag miss spätestens 14 Tage vor Mietbeginn beim Vermieter eingegangen sein. 1 a) Es besteht auch die Möglichkeit am Anreisetag vor Übergabe der Schlüssel die vereinbahrte Höhe der Miete in  bar zu bezahlen. EC und Kreditkarten können nicht akzeptiert werden,

Vertrag

  1. Der Mietvertrag des Zimmers/Wohnung kommt zustande, wenn der Vermieter die Buchungsanfrage des Gastes telefonisch, schriftlich per Briefpst oder per E-Mail die Buchungsanfrage annimmt. (Antragsannahme)
  2. Vertragspartner sind der Vermieter und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, so haftet e4r zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen, aus diesem Vertrag, sofern dem Vermieter eine Erklärung des Dritten vorliegt.
  3. Der Gast ist verpflichtet die Buchungsbestätigung auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Weicht diese von der Buchungsanfrage ab und erhebt der Gast nicht unverzüglich Einwendungen, so gilt der Inhalt der Buchungsbestätigung als vertraglich vereinbahrt.


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